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INFO:
Das Urteil: Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von etwa 1,5 Jahren und den Entzug des Führerscheins für 2 Jahre. Die Nebenkläger hatten 2,5 Jahre Haft verlangt und eine Sperrfrist von 3 Jahren. Am Ende urteilte der Richter: 2 Jahre auf Bewährung und den Führerschein-Entzug für 2 Jahre. Grund: Der Angeklagte habe sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen und zeige ehrliche Reue.